Bautechnische Begleitung in der Gewährleistung

Wir betreuen Sie gerne kompetent bei der Inanspruchnahme Ihrer Gewährleistungsansprüche im Schlüsselfertigbau oder bei Sanierungsprojekten, ab dem Zeitpunkt der Abnahme (oder bei Bedarf bereits vor Vertragsunterzeichnung).

Inhaltsverzeichnis

Philosophie

Bei uns steht der Mangel im Mittelpunkt.

Hinter jedem Baumangel steckt meist eine tieferliegende-komplexe Ursache, und somit mehr, als es der Anschein am Anfang macht. Hier ist es wichtig, die Baumängel richtig zu verstehen, damit die Ursache nachhaltig behoben werden kann und nicht nur oberflächlich-augenscheinlich der Baumangel beseitigt wird. Sonst tritt dieser Mangel ggf. mit der Zeit erneut auf.

Jedes Gewerk hat so seine typischen Fehlerquellen und Ausführungsprobleme. So gibt es mangellastige Gewerke wie z.B. WDVS oder Fenster / Rollläden, wo sehr viele Fehler gemacht werden.

Unser Ansatz: Unabhängige, sachliche und fachliche Beurteilung des zu erfüllenden Bausolls.

Naturgemäß gibt es zwischen Auftragnehmer (z.B. der Bauträger in Verbindung mit der ausführenden Baufirma oder die Sanierungsfirma) und dem Auftraggeber (i.d.R. der Erwerber oder privater Auftraggeber) oft unterschiedliche Auffassungen dazu, was als Baumangel beurteilt werden kann. Diese Diskrepanz gilt es zu überbrücken und eine einvernehmliche Sichtweise zwischen beiden Parteien, wo es nur geht, herzustellen. Um ohne große Streitigkeiten Ihre Rechte durchzusetzen, hilft am besten eine unabhängige, sachliche und fachliche Beurteilung des zu erfüllenden Bausolls. Die juristischen Grundlagen hierfür bilden die sog. "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", welche zum Zeitpunkt der Abnahme gültig waren, und die "vereinbarte Beschaffenheit" des Bauobjekts gemäß den Bauvertragsunterlagen (Bauvertrag, Sonderwunschvertrag, Baupläne, Baubeschreibung, Abnahmeprotokoll oder Sanierungsauftrag).

An diesen Punkt möchte das Ingenieurbüro Erdös unabhängig, fachlich unterstützend ansetzen und die Erwerber  des SFB-Objekts bzw. die  privaten Auftraggeber der Sanierung, zu Ihrem Recht in der fünfjährigen Gewährleistungsphase, verhelfen. So sollen zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld, wo es nur geht, vermieden werden.

Folgende Leistungen werden im Bereich Schlüssel-Fertigbau und Sanierung angeboten:

Beratung vor Vertragsabschluss

Bereits vor Vertragsabschluss ist es wichtig zu wissen, was man da eigentlich unterschreibt. Denn der Vertrag bildet die juristische Grundlage für Ihr Schlüsselfertigbau-Projekt oder Ihren Sanierungsauftrag. Je mehr im Vertrag geregelt ist, desto besser, ganz nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt." Wir prüfen gerne zusammen mit Ihnen Ihre Vertragsunterlagen vor der Vertragsunterzeichnung und geben hilfreiche Ratschläge zu wichtigen Punkten. Die Bauverträge von Generalunternehmern zum Beispiel sind meist zu Ihren eigenen Gunsten formuliert. Hier gilt es ein faires Gleichgewicht zu erreichen. Auch der Sanierungsauftrag sollte vertraglich geregelt sein, damit der Umfang des zu erfüllenden Bausolls für alle Beteiligten klar ist und auch die Gewährleistungsphase ausreichend transparent geregelt ist.


Abnahmebegleitung

Der Zeitpunkt der Abnahme ist juristisch gesehen sehr wichtig, denn nach der erfolgten Abnahme findet die sog. "Umkehr der Beweislast" statt. D.h. nach der Abnahme muss der Erwerber / Auftraggeber dem Erbauer nachweisen, dass ein festgestellter Baumangel auf die mangelhafte Bauleistung zurückzuführen ist. Ziel ist es deshalb bereits bei der Abnahme alle Baumängel die schon ersichtlich sind, korrekt und vollständig zu erfassen, damit keine Gewährleistungsansprüche zum Zeitpunkt der Abnahme verloren gehen. Sind nämlich z.B. oberflächliche Unregelmäßigkeiten erstmal ohne Beanstandung abgenommen worden, so können diese trotz des Gewährleistungsanspruchs meist nur noch schwer vom Vertragspartner eingefordert werden, da diese sich dann genau auf die Abnahme berufen werden! Weiterhin soll vor Ort der direkte Abgleich der erbauten Leistung mit dem vereinbartem Bausoll erfolgen. Hierbei erfolgt die Beurteilung des Bausolls nach den vertraglichen Grundlagen wie:

  • Allgemein anerkannten Regeln der Technik (welche zum Zeitpunkt der Abnahme gelten)
  • Vereinbarungen im Bauvertrag oder Sanierungsauftrag
  • Sonderwunschvertrag (Sonderwünsche gemäß Sonderwunschkatalog, Sonderwunschplan)
  • Bauvertragspläne
  • Baubeschreibung

Diese wichtige Sichtung der Vertragsunterlagen und Pläne um das theoretische Bausoll vorbereitend feststellen zu können, erfolgt im Vorfeld der Abnahme.

Zusätzliches fotografisches Abnahmeprotokoll

Das Abnahmeprotokoll wird in der Regel von Ihrem Vertragspartner erstellt. Durch die fachliche Begleitung sollen jedoch alle Abnahmemängel vollständig erfasst werden. Die Abnahmeprotokolle werden in der Regel nur handschriftlich ohne Bilddokumentation erstellt. Deshalb wird parallel zum Abnahmeprotokoll noch eine fotografische Dokumentation der Mangelpunkte vor Ort von uns digital erstellt, mit der gleichen Nummerierung, wie auf dem Original-Abnahmeprotokoll. Dieses digitale Dokument soll am Ende der Abnahme ebenfalls von Ihnen als Erwerber / Auftraggeber und Ihrem Vertragspartner digital unterschrieben und damit zum Bestandteil des Abnahmeprotokolls werden.


Gewährleistungszwischenbegehungen

Natürlich treten auch Mängel erst im Laufe der Gewährleistungsphase auf oder werden erst dann richtig wahrgenommen. Für diese lange Phase von meist fünf Jahren bieten wir Ihnen mit den Gewährleistungszwischenbegehungen die Möglichkeit die vorhandenen Baumängel systematisch vor Ort zu erfassen um diese dann fachlich qualifiziert an Ihren Vertragspartner melden zu können. Hierbei erfassen wir die Baumängel fotografisch im Grundriss verortet und nennen die konkrete Abweichung vom Bausoll bzw. von den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies können z.B. Abweichungen von geltenden DIN-Norm Toleranzen sein. So kann dann die schriftliche Mangelanzeige nach BGB (oder nach VOB, je nach Vertragsgestaltung) an Ihren Vertragspartner mit konkreter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, erfolgen (in der Regel durch Ihren beauftragten Rechtsanwalt).

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass fachlich fundierte Mangelmeldungen von den Vertragspartnern i.d.R. nicht einfach abgelehnt werden, sondern diese "ernst" genommen und auch beseitigt werden.


Gewährleistungsschlussbegehungen

Ziel ist es hier wiederum vor Ablauf der Gewährleistungsphase (am besten ca. ein halbes Jahr vor Gewährleistungsende) alle noch vorhandenen Baumängel vollständig zu erfassen, um diese ebenfalls fachlich qualifiziert an den Vertragspartner melden zu können, damit auch hier keine Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Die Gewährleistungszwischenbegehung und die Schlussbegehung unterscheiden sich nur im Zeitpunkt.


Kosten bei der bautechnischen Begleitung in der Gewährleistung

79,- € Netto / Stunde
(Ingenieursstundensatz)

Unsere Expertise bieten wir Ihnen für einen kosteneffizienten Ingenieursstundensatz in Höhe von 79,- € Netto an, sowohl für den Vor-Ort-Termin, als auch für die Ausarbeitung im Büro. Wir rechnen fair mit einer Taktung von 15 Minuten ab.

WEITERE LEISTUNGEN